Arbeitsstättenverordnung – Eine lange Geschichte der ArbStättV

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), zuletzt im Jahre 2004 einer umfangreichen Revision unterworfen, sollte zu Beginn des Jahres 2015 neu aufgelegt werden und mit der Bildschirmarbeitsverordnung verbunden, die zu diesem Zweck abgeschafft werden sollte. Das Bundeskabinett hatte den Entwurf am 29. Oktober 2014 verabschiedet. Der Bundesrat hat mit bestimmten Änderungswünschen zugestimmt. Das Bundeskanzleramt hat aufgrund einer Presseerklärung des Präsidenten der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände das Projekt vorerst gestoppt. Es dauerte fast zwei Jahre, bis die ArbStättV auf Initiative des Bundesrates veröffentlicht werden konnte. Die korrekte Berücksichtigung der in 2004 von der ArbStättV gestrichenen Sichtverbindung nach außen (Einarbeitung in die ASR A3.4) dauerte noch bis Sommer 2023.

 


Die offiziellen Informationen zur Revision der Arbeitsstättenverordnung werden vom BMAS veröffentlicht.

 

Der Entwurf vom 29. Oktober 2014 kann hier geladen werden. Auch die Begründung der Änderungen ist hier verfügbar. Die veröffentlichte Version in der aktuellen Fassung ist öffentlich verfügbar.

 

Das ERGONOMIC Institut hat den Entwurf kurz nach seiner Verabschiedung durch das Bundeskabinett analysiert und die wichtigsten Veränderungen kommentiert. Die endgültige Fassung weicht in bestimmten Punkten von dem Entwurf des Arbeitsministeriums ab. Dies gilt insbesondere für Telearbeitsplätze.

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