Einfluss von optischen Oberflächeneigenschaften von IT-Produkten auf Benutzer

  • Autoren/Herausgeber:
    Cakir, A; Cakir, G.
    Verlag, Ort, Jahr:
    Wirtschaftsverlag NW
    Verlag für neue Wissenschaft GmbH,
    Bremerhaven, 2006
    Stichwörter:
    Bildschirmarbeit, Reflexionsgrad, Glanz, Glanzgrad, Blendung, Augenbelastung, Leuchtdichte, Ausgewogenheit
  • Inhalt:
    Bildschirmarbeit belastet die Augen in besonderer Weise. Daher sollte die Augenbelastung mit allen verfügbaren Mitteln so gering gehalten werden, wie es nur möglich ist. Bereits vor 30 Jahren wurde wissenschaftlich festgestellt, dass die Reflexionseigenschaften der sichtbaren Teile des Computers, z.B. Tastatur, Bildschirm, die Augenbelastung bei der Arbeit nachweisbar belasten. Diese Belastung wirkt sich mittelbar auf die Körperhaltung aus, so dass auch körperliche Beschwerden wie Nacken-, Rücken- und Kopfschmerzen damit verbunden sein können. Besonders problematisch wirkt sich die Farbe und der Glanz auf Tastaturen aus.

     

    Aufgrund der damaligen Erkenntnisse wurden in den Sicherheitsregeln für Bildschirmarbeitsplätze und in den Bildschirmnormen die Reflexionsgrade und Glanzgrade sichtbarer Oberflächen eingeschränkt. In Deutschland wurde das GS-Zeichen nur dann vergeben, wenn die Geräte die vorgegebenen Eigenschaften aufwiesen. Auch für die Vergabe des TCO-Zeichens wurden Oberflächeneigenschaften vorgegeben.

     

    Mehrere Hersteller haben dieses Vorgehen in Frage gestellt, obwohl der Verband der Computerhersteller ECMA in seinen eigenen Regelwerken dieselben Werte benutzt hat, wie sie in den Normen festgelegt worden waren. Zwei Hersteller haben drei wissenschaftliche Studien veröffentlicht, die ihre Argumente belegen sollen.

     

    Der Forschungsbericht analysiert den Hintergrund der Empfehlungen auf der Basis der verfügbaren Literatur, die bis in die zwanziger Jahre des letzten Jahrhunderts zurück reicht. Darüber hinaus werden die vorgelegten Studien analysiert. Die Ergebnisse der Expertise stützen sich insbesondere auf die Auswertung von insgesamt 46 Literaturstellen. Sie zeigen, dass die Festlegungen zu den Produktmerkmalen Reflexionsgrad und Glanzgrad in den verschiedenen Regelwerken Mittel zur Realisierung einer ausgewogenen Helligkeitsverteilung im Gesichtsfeld darstellen, die in Form einer Faustregel seit etwa 70 Jahren gefordert wird. Es konnte keine Veröffentlichung gefunden werden, in der diese Regel als grundsätzlich falsch nachgewiesen worden ist.

     

    Als Ergebnis wird festgestellt, dass eine der drei Studien nie fertig gestellt wurde und wesentliche Mängel aufweist. Die zweite und dritte Studie, beide vom gleichen Hersteller in Auftrag gegeben und unter ähnlichen Bedingungen ausgeführt, zeigen große Unterschiede in der Belastung der Versuchspersonen, was nicht sein kann. Zudem hat eine Studie bestenfalls die Vorgehensweise der Normen bestätigt. Die dritte Studie arbeitete mit Versuchsobjekten, die aufgrund der früheren Normen auch zulässig wären. Daher konnte sie auch nicht den Nachweis erbringen, dass diese falsche Angaben enthielten. Zudem wurde bei den Versuchsobjekten nicht die Zielsetzung der Regelungen berücksichtigt, d.h. das Angleichen der Helligkeit der Sehobjekte im Gesichtsfeld, sondern ein Mittel zur Ausführung, nämlich der Reflexionsgrad. Zudem wurde nur der Einfluss des Bildschirmrahmens untersucht, obwohl die Tastatur einen wesentlich größeren Einfluss ausübt, weil dunklere Objekte auch stärker glänzen.

     

    Der Forschungsbericht bestätigt im Wesentlichen die Vorgaben der Normen, wie sie bereits im Jahre 1981 festgelegt worden waren.

     

    Da heute IT-Produkte weltweit genutzt werden und die Normungsarbeit ebenso wie die Arbeit von Prüfstellen im Wesentlichen auf internationaler bzw. europäischer Ebene erfolgt, werden die Ergebnisse dieser Studie im Hinblick auf die oben angeführten Zielgruppen auch in den weiteren offiziellen Sprachen der europäischen und damit auch den offiziellen Sprachen der internationalen Normung, d. h. in englischer und französischer Sprache, zusammengefasst und in einem Kurzbericht veröffentlicht.

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