Beschaffen, was man braucht!

Wir boten Beschaffern in den Unternehmen Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Arbeitsmittel. Das Spektrum erstreckte sich von der Einzelberatung bis hin zum konzernweiten Beschaffungssystem. Aufgrund unserer Erfahrung mit der Anwendung normativer und gesetzlicher Regelwerke sowie der Gebrauchstauglichkeitsmerkmale von IT-Produkten konnten wir Betriebe auch bei internen Verhandlungen im Vorfeld der Beschaffung beraten.

 

einkaufletztDer Beschaffer sieht sich zur Zeit einer Vielzahl von Einzeldokumenten von Produktbeschreibung und Prüfzeichen bis hin zu Normen und Gesetzen gegenüber, ohne dass ihm ein Gesamtkonzept zur Verfügung steht, das ihm bei der Beschaffung und ggf. bei betriebsinternen Verhandlungen im Vorfeld der Beschaffung hilfreich ist.

Der Beschaffung von Arbeitsmitteln kommt schon aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen eine besondere Bedeutung zu. Sowohl das Arbeitssicherheitsgesetz als auch das Arbeitsschutzgesetz nehmen Bezug auf die Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und betonen damit deren Bedeutung für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten. Diese Regelwerke allein beschreiben aber nicht Zweck der Beschaffung eines Arbeitsmittels, es kommt primär auf die Funktionalität und Effizienz an. Unser Gesamtkonzept schloss daher diese Faktoren ein, wobei die Eignung und Effizienz eines Arbeitsmittels für den vorgesehenen Einsatz ausschlaggebende Voraussetzungen bildeten.

 

Da das Arbeitsmittel im Allgemeinen auch wesentlich die Qualität der Arbeit und des Arbeitsergebnisses bestimmt, ist es aber auch aus Gründen der Effektivität und Effizienz wichtig, das richtige, d.h. gebrauchstaugliche Arbeitsmittel zu beschaffen. Weitere Beschaffungskriterien wie z.B. Energieeffizienz und Nachhaltigkeit der Produkte sowie Bedienbarkeit und Wartbarkeit sind ebenfalls zu beachten. In all diesen Punkten wurden die Beschaffer wie auch die Personalvertreter beraten, vorzugsweise gemeinsam.

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