Prozesshafte Integration des Arbeitsschutzes in die betriebliche Organisation

Wir haben Betriebe in jeder Phase der Integration des Arbeitsschutzes in die betriebliche Organisation unterstützt. Das Spektrum reichte von der Analyse des Ist-Zustandes der Arbeitsbedingungen bis hin zur nachhaltigen Sicherung des Erfolges durch die Entwicklung eigener ‚Hausstandards‘.

 

ergonomicberatungkleinDer Europäische Gesetzgeber hat den betrieblichen Arbeitsschutz reformiert mit dem Ziel, die Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit zu einem Prozess zu machen. Dieser Prozess soll das Wissen „verbetrieblichen“, d.h. den betrieblichen Akteuren eine aktive Rolle zuordnen.

Die Idee beruht im Wesentlichen auf den Erfahrungen aus Skandinavien. Dass sie sich auszahlt, zeigt nicht nur die Prosperität dieser Länder. In keinem Land ist die Computerisierung der Arbeitswelt schneller und erfolgreicher abgelaufen als in den Ländern, die dem der neuen Arbeitsschutz Pate gestanden haben.

 

Prozesshaft bedeutet einen kontinuierlich fortschreitenden Vorgang, der dem Wandel der Arbeit entgegenkommt. Integration in die betriebliche Organisation heißt, bereits beim Planen neuer Arbeitsvorgänge die Wirkungen auf den Menschen berücksichtigen. Nicht nur gegen manifeste Gefahren schützen, sondern die Entwicklung der Mitarbeiter unterstützen und ihre Arbeitskraft nachhaltig schützen und weiterentwickeln.

 

Nur so kann man vermeiden, dass die Organisationen „in die Jahre kommen“, was übrigens auch für unser Betriebsverfassungsgesetz gilt. Dieses stammt aus einer Zeit, in der das Wort Globalisierung unbekannt war ebenso wie globale Netzwerke, die die Information in den letzten Winkel des Planeten bringen. Informationsarbeit ist zum Nomaden geworden, das BVerfG kennt aber feste Arbeitstische, an denen man meistens dasselbe tut.

 

Mit einer prozesshaften Entwicklung vermeidet man disruptive Änderungen, die für Unternehmen auch sehr schmerzhaft werden können.

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