Durchführen von Gefährdungsbeurteilungen

Das ERGONOMIC Institut hat den Betrieben Fachkompetenz zur Planung und Durchführung von Arbeitsplatzanalysen geboten, sowohl für Konzerne wie für KMUs und dies im Dienstleistungs- wie im Industriebereich. Die Analysen schlossen im Allgemeinen auch die Ausarbeitung von Empfehlungen zur Behebung von Schwachstellen und zur Verbesserung der Arbeitssituation ein. Ein besonderes Ziel des Instituts bestand darin, die Betriebe in die Analysen einzubeziehen und Ihnen das Fachwissen für die weitere Arbeit zur Verfügung zu stellen. Denn das besondere Anliegen des Arbeitsschutzgesetzes ist eine Verbetrieblichung des Arbeitsschutzes anstelle einer von oben verordneten Vorschriftenerfüllung.

 

lupe2Arbeitsplatzanalysen gehören zum Instrumentarium des Arbeitsschutzes ebenso wie dem des Arbeitsplaners. Mit dem Arbeitsschutzgesetz von 1996 wurde vorgeschrieben, dass die relevanten Arbeitsbedingungen analysiert, dokumentiert und ggf. verbessert werden. In der Bildschirmarbeitsverordnung von 1996 werden spezifische Anforderungen an die Arbeitsplatzanalyse gestellt: ‚Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach Par. 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber bei Bildschirmarbeitsplätzen die Sicherheits- und Gesundheitsbedingungen insbesondere hinsichtlich einer möglichen Gefährdung des Sehvermögens sowie körperlicher Probleme und psychischer Belastungen zu ermitteln und zu beurteilen.‘
Sinnvoll geplante, in die betriebliche Organisation eingebettete Analysen dienen aber nicht nur dem Arbeitsschutz, sie können auch zu insgesamt effektiveren Arbeitsbedingungen führen, da sie Hinweise nicht nur zu Schwachstellen bezüglich des Arbeitsschutzes ergeben. So können bei den Analysen auch Probleme der Arbeitsverfahren aufgedeckt werden, deren Behebung zu einer Verbesserung der Qualität des Arbeitsergebnisses führen.

 

Der Gesetzgeber hat allerdings die Art und den Umfang der Analysen und der Dokumentation nicht vorgegeben – und das aus gutem Grund. Denn an manchen Arbeitsplätzen liegen recht problematische Verhältnisse vor, während Analysen an vielen anderen Stellen im Betrieb zu Fehlanzeigen führen würden.

 

Allerdings führte dies dazu, dass in vielen Fällen komplexere Teile der Analysen nicht durchgeführt wurden. So wurden gerade im Bereich der Bildschirmarbeitsverordnung die Untersuchungen zur psychischen Belastung oftmals nur ansatzweise oder gar nicht durchgeführt. Dies war u.a. darin begründet, dass den Betrieben das erforderliche Fachwissen hierzu fehlte. Dabei ist zu bedenken, dass psychische Belastungen in der gesamten Arbeitswelt zu den größten Gefährdungen mit den teuersten Folgen gehören. Vorsorgen oder Nachzahlen? Ist das eine Frage? Nunmehr haben die Betriebe fast 30 Jahre Zeit gehabt zu lernen, wie man Gefährdungsbeurteilungen durchführt. Und die Statistiken der Krankenkassen malen ein düsteres Bild für die Auswirkungen psychischer Belastungen in der Arbeitswelt

 

Die Bildschirmarbeitsverordnung hat im Jahr 2016 ihren Platz geräumt und ist in der neuen Arbeitsstättenverordnung aufgegangen. Dort spielt die Gefährdungsbeurteilung nunmehr eine noch prominentere Rolle. Psychische Belastungen und deren Folgen ebenso. Zeit sich mit dem wichtigsten Instrument des modernen Arbeitsschutzes intensiv zu beschäftigen.

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