Arbeitsplatzleuchten – Liebstes Objekt der Benutzer – Ungeliebtes Kind der Lichttechnik

ArbeitsplatzleuchteDie historisch älteste Form der künstlichen Beleuchtung sollte möglichst aus dem Gedächtnis der arbeitenden Menschen verschwinden. Man hatte etwa 1970 das seit mehr als 40 Jahren angestrebte Ziel erreicht, alle Arbeitsstätten gleichmäßig zu beleuchten – egal ob deren Benutzer dies wollten oder nicht. „Allgemeinbeleuchtung erhöht die Leistungsfähigkeit des Arbeiters“ hatte es zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts geheißen. Zu dessen Ende glaubten die meisten Lichttechniker immer noch daran, auch wenn der Nachweis niemandem gelingen wollte.

 

Nach dem Motto „Vom Guten kann man nicht zu viel bekommen“ hat man in den jüngsten Beleuchtungsnormen die Beleuchtungsstärken kräftig aufgestockt. Für die meisten Räume müsste man jetzt mindestens 50% mehr Licht installieren, für andere sogar 90% und noch viel mehr. Auch dort, wo mehr Licht das Sehen verschlechtert, in Schaltwarten, soll doppelt so viel Licht installiert werden wie man noch vor zwei Jahren hätte machen sollen. Energie kostet ja nix!

 

Licht kann man intelligenter zum Sehobjekt führen: mit einer Arbeitsplatzleuchte. Sie findet man überall dort, wo das Sehobjekt mehr Licht benötigt als der Raum, am Zeichentisch, an der Drehbank, in der Küche … und das mindestens seit 75 Jahren. Wir haben etwa 20 Jahre daran gearbeitet, dass aus der „Tischlampe“ ein genormtes Industrieprodukt wurde, das für den individuellen Lichtgenuss steht.

 

SchwanenhalsleuchteWährend die übliche Tischlampe ihr Licht schlecht kontrolliert in die Umgebung streut, leuchtet die Arbeitsplatzleuchte nach DIN 5035-8 den vom Benutzer gewünschten Teil aus, schont aber die Augen des Tischnachbarn ebenso wie den Bildschirm, auf dem sie keine Reflexionen verursachen darf. DIN 5035-8 steht auch als Beispiel dafür, wie man durch Normung Individualität schafft und das auch in engen Arbeitsräumen.

 

Nicht nur das. In der Corona-Zeit, als die meisten Menschen Hals über Kopf ins Homeoffice mussten, hat man den Wert einer Leuchte erkannt, die als Produkt genormt wurde. In Unterschied dazu werden Leuchten vom Hersteller als Komponenten (Bauprodukte) angeboten. Für eine Beleuchtung muss der Planer diese zweckmäßig aussuchen und installieren (lassen). D.h., im Prinzip ist der Hersteller einer Beleuchtung nicht der Leiuchtenanbieter sondern der Planer. Nicht so bei Arbeitsplatzleuchten nach DIN 5035-8. Wer ein solches Produkt kauft bekommt nicht nur ein gebrauchsfertiges Objekt, sondern auch eine Anleitung dafür, wie man es zweckmäßig einsetzt und einstellt.

 

Die Idee einer Norm für Arbeitsplatzleuchten wurden vom Ergonomic Institut entwickelt, gegen die Politik der Hersteller durchgesetzt. Bei der ersten Ausgabe der Norm im Jahr 1994 haben wir auch den Editor gestellt.

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