Anforderungen an Produkte bei Bildschirmarbeit
In ihrer etwa 90-jährigen Geschichte hat die Normung in Deutschland eine für viele Menschen unüberschaubare Menge an Normen hervorgebracht. Sofern sie sich ausschließlich an Fachleute richten, hat die Allgemeinheit keine Probleme damit. Man erlebt eher Vorteile, wenn z.B. der Lochabstand vom Bürolocher mit dem Stiftabstand im Papierordner exakt übereinstimmt. Eine Reihe von Normen richtet sich zwar nicht nur an Fachleute, aber ihre sinnvolle Nutzung erfordert Fachwissen. So legen z.B. Schraubennormen penibel die Beschaffenheit von Schrauben fest, sagen aber nicht viel darüber aus, welche Schraube man für welchen Zweck nehmen sollte. Handwerker, Facharbeiter oder Ingenieure lernen das Nötige bei ihrer Berufsausbildung.
Ganz anders bei Normen für Produkte, die man für die Bildschirmarbeit benötigt: Sie legen bestimmte Eigenschaften fest, während sie für andere nur sehr weiche Empfehlungen enthalten. So enthält die Norm für Bildschirme zwar genaue Anforderungen an den Kontrast auf einem Bildschirm, aber keine zu dessen erforderlichen Größe. Wie denn auch? Für manche Aufgaben reicht ein winziger Bildschirm, während man für andere eher die Größe von Kinoleinwänden benötigt. Wie soll man bei einer solchen Fragestellung eine „Norm“ gestalten?
Mit dieser kniffligen Fragestellung, die sich übrigens nicht erst durch die neue Arbeitsschutzgesetzgebung ergeben hat, befassten sich in den Jahren 2002 und 2003 drei Forschungsprojekte der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Das ERGONOMIC Institut hat gemeinsam mit der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, Fachbereich Verwaltung, das Projekt „Normative Anforderungsstruktur für IT-Produkte“ erarbeitet. Das Ergebnis fließt in die neuen internationalen Normen für Bildschirmarbeit ein.