Beleuchtung von Bildschirmarbeitsplätzen
Noch nie war es so einfach und billig, Licht zu machen! Und noch nie gab es so viele Regelungen aller Art für das Licht in Arbeitsstätten. Wer heute in Deutschland einen Arbeitsraum mit Bildschirmarbeitsplätzen beleuchten möchte und dazu den Auftrag des Arbeitsschutzgesetzes wörtlich nimmt, den neuesten Stand der Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen, sieht sich einem Wust von Vorschriften und Normen ausgesetzt.
Um Licht in diesen Dschungel zu bringen, hat das ERGONOMIC Institut im Jahre 2001, als der Entwurf zu DIN 5035 Teil 7 „Beleuchtung mit künstlichem Licht – Teil 7: Beleuchtung von Räumen mit Bildschirmarbeitsplätzen“ erschien, alle an der Erstellung von Regelwerken zur Beleuchtung beteiligten Institutionen eingeladen, ihre bestehenden Regelungen, ihre derzeitigen Arbeiten und die Zukunftspläne den Betroffenen darzulegen.
Der Tagungsband mit allen wichtigen Informationen und Beiträgen wurde in Cyberlux eingearbeitet. Eine Übersicht über die Beteiligten und ihre Rolle wurde gemeinsam mit einer knappen Darstellung des jeweils behandelten Themas kann hier abgerufen werden. Einzelne Beiträge findet man am schnellsten durch Eingabe des Namens des Autors und des Wortes Cyberlux in eine Suchmaschine. Themenübergreifend kann die Suche mit der eigenen Suchmaschine von Cyberlux vorgenommen werden.
Die Tagungsbeiträge scheinen auch in der Retrospektive sehr interessant, zeigen sie doch, wie lange man gebraucht hat, um eine schlechte Lösung zu finden. Der größte Teil der Bildschirmarbeitsplätze in Deutschland ist immer noch so beleuchtet, wie es nicht sein sollte. Schlimmer noch: Man baut immer noch Lichtinstallationen, die vor 20 und mehr Jahren als eine Gefährdung der Gesundheit festgestellt hatte. Auch heute lassen viele Mitarbeiter die Lampen aus dem Leuchten über ihrem Kopf heraus drehen und sitzen buchstäblich im Dunkeln.