Austauschbare Monitore – Ein Stück Mitbestimmung
Hersteller versuchen, den Kunden an sich zu binden, indem sie Produkte möglichst so konstruieren, dass Ersatzteile von anderen Herstellern nicht dazu passen. Die Idee ist nicht neu – und die Aussage stammt aus einem Buch von 1926, das die Gründung des DIN rechtfertigt. Trotzdem muss man sich auch heute solchen Versuchen erwehren. Die Welt hat sich verändert, bestimmte Praktiken sind geblieben.
Bis zum Jahre 1987 haben sich Computerhersteller hinter technischen Barrieren verschanzt, die anderen Herstellern möglichst große Schwierigkeiten bereiten sollten, ihre Kunden zu beliefern. Bei dem hier abgebildeten Beispiel sollte ein großer Anwender gezwungen werden, nur das abgebildete Gerät zu benutzen und alle Benutzer zu veranlassen, ihre Körperhaltung von der Elektronik bestimmen zu lassen, die angeblich nur so wie abgebildet funktionieren wurde.
Wir haben nicht nur dem Anwender und seiner Personalvertretung helfen können, eine von ihnen akzeptierbare Lösung zu finden. Mit dem von uns entwickelten Konzept „Einheitliche Benutzungsoberfläche“ wurde durchgesetzt, dass kein Arbeitsmittel, das der Mitbestimmung unterliegt, mit der Wahl des Computersystems zwingend vorbestimmt sein darf. Da der Kunde einer der größten Anwender in Deutschland war, waren die technischen Barrieren plötzlich nicht mehr vorhanden. Dieser Kunde hatte vor 50.000 Terminals und die entsprechenden Großrechner zu kaufen.
So geben seit dem Jahre 1987 Computersysteme nicht mehr vor, welcher Monitor an welchen Rechner angeschlossen werden muss. Nur die Aufgabe ist dafür maßgeblich – leider manchmal auch die Kosten. Allerdings haben diese sich durch den technischen Fortschritt marginalisiert. Seit langem gibt es 4K-Monitore zum Mietpreis eines Terminals der 1970er Jahre. Der Preis musste seinerzeit monatlich erneut bezahlt werden.